Wir erstellen als qualifizierte Psychologinnen, mit Hochschulabschlüssen in Psychologie und den Schwerpunkten in v.a. Rechtspsychologie und
u.a. Klinischer Psychologie, Sachverständigengutachten für Familiengerichte.
Der Begutachtungsprozess erfolgt unter fachlicher Begleitung und zeichnet sich durch einen kontinuierlichen Austausch in Bezug auf die
Planung, Durchführung, Auswertung der erhobenen Befunde und anschließende Befunderstellung aus. Der Begutachtungsprozess orientiert sich an den von der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche
Gutachten" (2015, 2019) formulierten Qualitätsstandards (s.a. aktuelle Ausführungen aus 2022 vom Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht Hamm).
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Die gesamte psychologische Tätigkeit wird in regelmäßigen Fachgesprächen reflektiert und optimiert.