Wir erstellen Psychologische Sachverständigengutachten
für Familiengerichte zu etwa folgenden Fragestellungen:
- Sorgerechtsregelungen
- Umgangsregelungen
- Erziehungsfähigkeit
-
Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB
- Empfehlung von Maßnahmen zur Kindeswohlsicherung
- Fremdunterbringung bzw. Rückführung in die
Herkunftsfamilie
Je nach gerichtlichem Auftrag folgt die Begutachtung einem entscheidungsorientierten oder
lösungsorientierten Vorgehen (§ 163 Abs. 2 FamFG: Hinwirken auf Herstellung des Einvernehmens der Beteiligten).