Psychologische Begutachtung


Wir erstellen Psychologische Sachverständigengutachten
für Familiengerichte zu etwa folgenden Fragestellungen:

 

- Sorgerechtsregelungen

- Umgangsregelungen

- Erziehungsfähigkeit

- Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB

- Empfehlung von Maßnahmen zur Kindeswohlsicherung

- Fremdunterbringung bzw. Rückführung in die  

  Herkunftsfamilie

 

Je nach gerichtlichem Auftrag folgt die Begutachtung einem entscheidungsorientierten oder lösungsorientierten Vorgehen (§ 163 Abs. 2 FamFG: Hinwirken auf Herstellung des Einvernehmens der Beteiligten).